TIERSCHUTZAKTIONEN  •  FüR EIN NEUES TIERSCHUTZGESETZ

Für ein neues Tierschutzgesetz

Seit 2002 steht der Tier­schutz im Grundgesetz. Hat das was genützt? Nein. Die Zahl der Tiere, die für die Fleisch-, Milch- und Eierproduktion oder als Versuchstiere leiden müssen, ist sogar weiter gestiegen.
Da 2012 eine neue EU-Tier­versuchsrichtlinie in Deutschland umgesetzt werden musste, wurde eine Änderung des Tierschutzgesetzes notwendig. Die damalige Bundesregierung legte dafür einen Entwurf vor. Darin wurden aber nur ganz wenige Verbesserungen vorgeschlagen – es blieb ein Tier-Nutz-Gesetz. Deshalb haben wir damals beschlossen, uns neben dem praktischen Tierschutz im Tierheim auch in dieser politischen Tierschutzfrage zu engagieren.

Zuerst informierten wir uns darüber, in welchen Bereichen es keine ausreichenden Gesetze zum Schutz der Tiere gibt. Dann führten wir auf der 175-Jahr-Feier unseres Tierschutzvereins eine Aktion durch, die die Besucher auf das Leid unzähliger Tiere aufmerksam machen sollte. An einem Wunschbaum konnten die Besucher des Festes ihre Forderungen für die Tiere aufhängen. Ein häufiger Wunsch war z.B. die erfolgreiche Vermittlung von Tierheimtieren. Aber auch mehr politische Tierschutzarbeit wurde gewünscht. Viel Kritik wurde nämlich an der quälerischen Haltung von Tieren in der Landwirtschaft und an Tierversuchen geäußert.

Die gesammelten Wünsche des Wunschbaums fassten wir mit eigenen, weiteren Anliegen in zwei Briefen zusammen: Einer ging an Alexander Bonde, Minister für ländlichen Raum und Verbraucherschutz von Baden-Württemberg, den anderen schickten wir an Ministerpräsident Kretschmann.
In unseren Briefen schrieben wir, dass wir uns zwar über das geplante Brandzeichenverbot bei Pferden freuen, das Tierschutzgesetz aber auch im neuen Entwurf ein Tier-Nutz-Gesetz bleibt. Konkret forderten wir, dass die betäubungslose Ferkelkastration nicht erst ab 2017, sondern sofort verboten werden soll. (Mehr als 20 Millionen Ferkel werden jährlich unter furchtbaren Schmerzen bei vollem Bewusstsein kastriert.)

Auch nach dem neuen Entwurf

  • müssen Tiere weiterhin in Versuchen leiden und sterben, obwohl es längst tierversuchsfreie Alternativen gibt,
  • dürfen Nerze und andere Tiere gehalten werden, um aus ihrem Fell Pelzmäntel oder Pelzbesatz  für Jacken und Stiefel herzustellen,
  • werden Hühnern die Schnäbel gestutzt und Rindern die Hörner abgesägt, damit sie sich in der Massentierhaltung im dichten Gedränge mit ihren Artgenossen nicht gegenseitig verletzen,
  • leiden Wildtiere wie Bären, Tiger und Elefanten in Zirkussen, wo sie unter qualvollen Bedingungen gehalten werden.

Wir forderten außerdem ein Verbandsklagerecht, damit Tierschutzvereine endlich für das Wohl der Tiere vor Gericht ziehen können.

Wir freuten uns sehr über die schnellen Antworten von Winfried Kretschmann und Alexander Bonde. Sie versprachen in ihren Schreiben, sich gemeinsam mit anderen Politikern für mehr Tierschutz einzusetzen, beispielsweise für Tiere in der Forschung oder Tiere im Zirkus.

Da die Novelle des Tierschutzgesetzes seit 28.09.2012 im Bundestag debattiert wurde, haben wir dann noch die ehemalige Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Frau Aigner, und den FDP-Tierschutzexperten Goldmann, Vorsitzender des Ernährungsausschusses, angeschrieben.

Auf dem Herbstfest im Tierheim am 30. September 2012 konnten wir viele Unterschriften für ein wirklich neues Tierschutzgesetz sammeln, die dem Deutschen Tierschutzbund e.V. geschickt wurden. Dessen Präsident Thomas Schröder überreichte nur wenig später Herrn Goldmann unsere Unterschriften mit 40.000 weiteren.

Am 09.11.2012 hätte die Abstimmung im Bundestag stattfinden sollen. Sie wurde überraschend abgesagt! Offensichtlich ist es der Lobby der Agrarindustrie mal wieder erfolgreich gelungen, eine Wende herbeizuführen und selbst die winzigen Fortschritte der Gesetzesnovelle scheitern zu lassen. Auch 40.000 Unterschriften waren da egal. Plötzlich boykottierten CDU/CSU und FDP sämtliche brauchbaren Neuerungen:

  • doch kein Ausstellungsverbot für qualgezüchtete Tiere,
  • der Schenkelbrand soll weiterhin erlaubt sein,
  • das Verbot der Ferkelkastration soll bis 2019 nach hinten verschoben werden.

Wir sind empört, dass dieser ungenügende Entwurf am 14. Dezember 2012 von der damaligen Regierungsmehrheit im Bundestag verabschiedet wurde.

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